Honorarvereinbarung

Eine Behandlung in meiner Privatpraxis kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Von daher sind ihre Behandlungskosten als Selbstzahler zu begleichen.

Wenn sie privat versichert oder zusatzversichert sind und Heilpraktiker-Leistungen in ihrer Versicherungspolice inkludiert sind, besteht ggf. die Möglichkeit, die Leistungen über ihre Krankenkasse abzurechnen. Setzen sie sich daher bitte vor Therapiebeginn bezüglich der Kostenübernahme/Teil-Übernahme mit ihrer Krankenkasse in Verbindung! Bitte beachten sie, dass meine Rechnung an sie in jedem Fall fällig wird und fristgerecht gezahlt werden muss, auch wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Die Länge einer Behandlung bei mir variiert ganz nach ihrem Anliegen, so dass es schwer möglich ist, hierzu genauere Angaben zu machen. Es kann sich sowohl eine kurzzeitige Beratung/Coaching, eine Reihe von Sitzungen oder eine längerfristige Therapie ergeben.

Gemeinsam schauen wir, wo sie stehen und wohin sie möchten.

Ich berechne für eine Sitzung von

  • 60 Minuten Dauer ein Honorar von 70,- €
  • 90 Minuten Dauer ein Honorar von 100,- €

Sollten wir im Bedarfsfall eine längere Behandlungszeit während eines laufenden Termins benötigen, berechne ich zusätzlich

  • 15,- € je angefangene 15 Minuten

Dies werde ich rechtzeitig ankündigen und mit ihnen besprechen.

Terminabsage / Ausfallhonorar

Ich bereite mich auf jeden unserer Termine individuell vor und nehme mir Zeit für sie. Von daher bitte ich um Verständnis, dass Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden, von mir in anteilig bzw. bei Absage innerhalb von 24 Stunden in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. (Näheres hierzu regelt der Behandlungsvertrag)

Sondervereinbarungen

Eine Behandlung bei mir sollte nicht an einer finanziellen Situation scheitern. Sollte es ihnen nicht möglich sein, meine angegebenen Stundensätze zu zahlen, zögern sie bitte nicht, mich offen darauf anzusprechen! Gemeinsam finden wir einen Weg über eine Sondervereinbarung, so dass Hilfe in belastenden Situationen kein „Luxus“ sein muss.